Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit
Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im
Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder
dienen.
Eine Energiegenossenschaft ist eine Genossenschaft, die als Organisationsform zum Betrieb einer Energiegemeinschaft betrieben wird.
Die Energiegemeinschaften im Burgenland werden von einem professionellen Team aufgebaut und über die team4.energy Plattform vollständig digital verwaltet. Damit erhalten alle Mitglieder ein optimales Service und können sich somit einer gut geführten und aufgebauten Energiegemeinschaft anschließen.
Energiegemeinschaften ermöglichen das regionale Teilen von gemeinschaftlich erzeugter erneuerbarer Energie (wie z. B. Strom). Sie erhöhen dadurch den nutzbaren Anteil von erneuerbarer Energie wesentlich und werten damit die eigenen Erzeugungs- und Speicheranlagen auf. Energiegemeinschaften sind ein wesentlicher Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit.
Die Energie wird mit den Photovoltaikanlagen der Mitglieder (es können auch andere Erzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraft sein) erzeugt und über das bestehende Stromnetz zu den Teilnehmern verteilt. Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen.
Mitglieder werden können Private, Klein-und Mittelbetriebe, kommunale Einrichtungen, Vereine und Verbände. Die Teilnehmer müssen sich im Netz desselben Netzbetreibers befinden und auch am gleichen Umspannwerk angeschlossen sein (d. h. sich in derselben Region befinden). Alle Teilnehmer benötigen einen Smartmeter, der auf Verlangen vom Netzbetreiber installiert werden muss.
Energiegemeinschaften versorgen ihre Mitglieder mit erneuerbarem Strom und erhöhen damit die Energieunabhängigkeit. Sie ermöglichen damit den Bezug von nachhaltigem Strom zu einem fairen Preis, der nicht den volatilen Energiemärkten unterworfen ist. Weiters ermöglichen Energiegemeinschaften Erzeugern (wie bspw. Betreibern von Photovoltaik-Anlagen) ihren Strom an die Energiegemeinschaft zu liefern.
Energiegemeinschaften ermöglichen das Teilen von regional erzeugtem Strom und ermöglichen die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen. Dadurch entstehen wirtschaftliche, sozialgemeinschaftliche und umweltspezifische Vorteile für alle Beteiligten.
Energiebezieher erhalten Strom zu einem fairen Preis, der nicht durch die Strommärkte beeinflusst wird.
Energielieferanten erhalten für den in die Energiegemeinschaft gelieferten Strom in der Regel eine attraktive Vergütung.
Mitglieder haben die ihnen in der Genossenschaft zustehenden Gesellschafterrechte. Sie sind verpflichtet, die an sie aus der Energiegemeinschaft gelieferte Energie fristgerecht zu bezahlen.
Mitglieder haften im Rahmen ihrer Genossenschaftseinlage
nach Genossenschaftsrecht. Da die Genossenschaft aber außer dem Betrieb der
Energiegemeinschaften keinen weiteren Geschäften nachgeht, besteht für
Mitglieder ein sehr geringes Risiko.
Für
den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Energiegenossenschaft könnte
vom Masseverwalter im Zusammenwirken mit dem Firmenbuchgericht bei Bedarf die
Nachschusspflicht der Mitglieder in der satzungsmäßigen Höhe eines
Geschäftsanteiles von EUR 10,-- in Anspruch genommen werden. Dafür, dass dieser
theoretische Fall einer Insolvenz nicht eintritt, sorgt u.a. der vom
Revisionsverband bestellte Revisor, der die Genossenschaften einer tourlichen
Gebarungsprüfung zu unterziehen hat
an team4.energy /
an team4.energy /
an team4.energy /
Diese bleibt von der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft unberührt.
Der aktuelle Verbrauch wird auf der Abrechnung ausgewiesen und kann in weiterer Folge auch über den benutzerspezifischen Online-Zugang auf team4.energy eingesehen werden.
Da bei einer Energiegemeinschaft der gemeinnützliche Aspekt im Vordergrund steht, ist keine Verzinsung für Geschäftsanteile vorgesehen. Daher ist pro Mitglied 1 Geschäftsanteil zu 10,- Euro vorgesehen.
Unter www.rni-bgld/vorregistrierung bzw. www.team4.energy kann eine Vorregistrierung durchgeführt werden. In weiterer Folge werden über die Plattform bzw. E-Mail-Kommunikation alle weiteren Schritte bekannt gegeben.
Aktuell ist nur eine Online-Anmeldung möglich, an einer Offline-Anmeldung wird jedoch gearbeitet.
Die Zuordnung zu einer Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes – also dort, wo Sie wohnen.
Es wurde bewusst pro relevantem Umspannwerk eine Energiegemeinschaft gegründet, sodass möglichst alle Burgenländer teilnehmen können. Sollte es im Zuge eines Netzausbaues oder im Zuge einer weiteren Erschließung von „weißen“ Flecken notwendig sein, können auch in Zukunft noch weitere gegründet werden.
Eine Zahlung mit Zahlschein ist nicht möglich.
Ein Beitritt ohne Mail-Adresse ist nicht möglich.
Intelligente Zähler (Smartmeter) sind Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die digital Daten empfangen und senden und dazu in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind. Empfangene Daten sind z. B. Tarifänderungen, gesendete Daten z. B. die durchgeleitete elektrische Energie.
Ja, ein Smartmeter ist Voraussetzung, um einer Energiegemeinschaft beitreten zu können. In Burgenland ist jedoch der Smartmeterausbau weit vorgeschritten und nahezu jeder Haushalt sollte bereits einen haben.
Ja, auch mit zwei Smartmetern ist eine Teilnahme an einer Energiegemeinschaft möglich.
Die Teilnehmerdaten werden zum Zweck der Abrechnung in einer sicheren Datenbank gespeichert.
Aktuell ist eine Vorregistrierung möglich, und sobald eine Energiegemeinschaft genügend stromeinspeisende Mitglieder hat, werden alle anderen registrierten Interessenten kontaktiert und freigeschaltet. Über den aktuellen Status gibt die Homepage www.rni-bgld.at Auskunft.
Unternehmen, die der KMU-Definition entsprechen, können auch einer Energiegemeinschaft beitreten.
Eine Energiegemeinschaft darf per Gesetz keine Gewinne erzielen.
Die Teilnehmerzahl in einer Energiegemeinschaft ist nicht begrenzt.
Ein Empfehlungsmarketing-Programm ist in Planung.
Auch Gemeinden können der Energiegenossenschaft beitreten.
Nein, die freie Wahl des Energielieferanten bleibt uneingeschränkt aufrecht.
Bitte teilen Sie diese per Mail an team4.energy /
Der verbrauchte Strom wir monatlich abgebucht und der ggf. eingespeiste Strom gemeinsam mit einer detaillierten Rechnung überwiesen.
Zu Monatsbeginn.
Dann erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach der zweiten Zahlungserinnerung wird der Stromhandel mit der Energiegenossenschaft bis zur Zahlung ausgesetzt.
Darüber entscheidet die Generalversammlung als höchstes Organ der Energiegenossenschaft.
Ein erster wirtschaftlicher Nutzen entsteht, wenn Sie Energie aus der Energiegemeinschaft beziehen. Wenn Sie zudem mit einer Anlage Strom an die Energiegemeinschaft liefern, profitieren die Teilnehmer am meisten.
Nein, eine bilaterale Zuordnung ist nicht möglich. Der eingespeiste Strom wird auf alle Verbraucher gleichmäßig aufgeteilt.
Für den Fall, dass es sich um einen anderen Netzbetreiber als die Netz Burgenland GmbH handelt ist aktuell noch kein Betritt zu einer Energiegenossenschaft möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Das hängt vom Ihren vertraglich vereinbarten Einspeisetarif ab. Die Vorteilhaftigkeit kann daher nur anhand einer fiktiven Beispielrechnung dargestellt werden.
Der Beitritt zur Energiegenossenschaft zahlt sich auch mit einer eigenen Batterie aus. Der Beitritt zur Energiegenossenschaft ersetzt jedoch keine Batterie.
Vorregistrierung über die Homepage der RNI
(RNI
Raiffeisen Nachhaltigkeitsinitiative Burgenland - Vorregistrierung
(rni-bgld.at)). Sie
erhalten ein Bestätigungsmail. Nach einigen Wochen erhalten Sie die Nachricht,
welcher Energiegenossenschaft Sie zugeordnet werden sowie eine Einsicht in das
Tarifblatt. Sie erhalten einen Link für den Download der erforderlichen Vertragsdokumente.
Bitte diese Dokumente downloaden, unterfertigen, scannen und wieder uploaden.
Danach startet der Anmeldeprozess, der ca. 2 Wochen dauert. Abschließend
erhalten Sie eine Mailnachricht, dass der Beitritt erfolgreich war.
Falls der Kunde mit den ausgedruckten Formularen in der Bankstelle erscheint, muss der Kunde dem Bankberater auch seine team4.energy Login-Daten bekanntgegeben. Unter dem Login des Kunden können die unterfertigten Dokumente dann hochgeladen werden.
Folgende
Dokumente sind zu unterfertigen und uploaden.
· Beitrittserklärung
zur EEG,
· Energieliefervertrag
(nur wenn Erzeuger),
· Energiebezugsvertrag,
· Sepa-Lastschriftmandat,
· Zusatzvertrag
Netzzugang,
· Zusicherung
Viertelstundentaktabrechung Genossenschaftsvertrag.
Die Preisanpassung erfolgt Quartalsmäßig.
Im Jahr des Beitritts bleiben die Akontozahlungen bis zur nächsten Abrechnung unverändert aufrecht. Das heißt, Sie zahlen Akontozahlungen an Ihren Energieanbieter und Sie zahlen den Strom an Ihre Energiegenossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt dann die Ausgleichszahlung.
Nein, für Kunden mit einem anderen Netzbetreiber als die Netz Burgenland GmbH ist aktuell noch kein Beitritt möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Im folgenden Fall müsste die Schwiegermutter einen Genossenschaftsanteil zu einmalig 10,- Euro zeichnen. Beide Zähler (EG und OG) könnten dann als Teilnehmer in die Genossenschaft aufgenommen werden.
Einmalig 10,- Euro Geschäftsanteil und, wenn auch Stromeinspeisung
vorgesehen ist, dann je Zählpunkt einmalig 100,- Euro Beitrittsgebühr für die
Anmeldung der PV-Anlage.
Beispiel: Herr Muster ist Verbraucher und Einspeiser mit 2 PV-Anlagen.
Herr Muster zahlt 10,- Euro Geschäftsanteil und 200,- Euro Beitrittsgebühr.
Der Verwaltungsaufwand kann geringstmöglich gehalten werden, da die Funktionäre ehrenamtlich agieren und die Gründungskosten von der Raiffeisenbankengruppe übernommen wurden. Laufenden Kosten entstehen durch Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Mitgliederversammlungen und werden voraussichtlich zwischen 3.000,- Euro und 5.000,- Euro per anno betragen.
Die Deckung der laufenden Kosten erfolgt durch die Preispanne zwischen An- und Verkaufspreisen innerhalb der Genossenschaft.
Ja, in einfacher Höhe. Das heißt, für einen GA in Höhe von 10,- Euro besteht zusätzlich eine Haftung in Höhe von 10,- Euro im Insolvenzfall.
Die Kündigung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen quartalsmäßig erfolgen.
Der Preis wird in der Vorstandssitzung durch die Obmänner und den Vorstand festgelegt.
Der Vorstand setzt sich aus den Geschäftsleitern der ansässigen Raiffeisenzentralen in der Nähe des Umspannwerkes zusammen. Die Genossenschaft selbst besteht aus einem Obmann, einen Obmann Stellvertreter und aus einem bis zwei Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich und unentgeltlich dafür Sorge tragen, dass alle Einspeiser und Verbraucher fair und gleichbehandelt werden.
Da Energiegenossenschaften nicht gewinnorientiert sind, können durch die Steuervorteile die Energiegenossenschaften mit sich bringen, faire Preise angeboten werden, welche auch zur Generalversammlung kommuniziert werden.
Jeder kann sich bei seinem Energieversorgungsunternehmen
(EVU) melden, und die Höhe der monatlichen Rate reduzieren.
Tipp: Bitte erst auf die erste
volle Rechnung der Genossenschaft warten, um abzuschätzen, um wie viel die
monatlichen Kosten reduziert werden soll. Bitte auch bedenken, dass im Winter weniger
Strom durch die Genossenschaft geliefert wird als im Sommer.
- Firmenkunde: wenn die PV-Anlage im Firmenbesitz ist, ist die
Anlage abschreibbar
- Vorsteuerberechtigung wenn Regelbesteuerung, jedoch nicht wenn
Kleinunternehmen
- Zinsen abschreibbar
Wenn jemand in die Genossenschaft einen Storm einspeist und jemand gleichzeitig einen Strom benötigt, kommt es zum Handel. Teilnehmer mit PV-Anlagen erhalten mehr für die Einspeisung und Verbraucher zahlen einen geringen Strom. Ansonsten geht es über das bestehende Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Der Kunde muss auf OPT-In ändern, damit er Teil der Genossenschaft wird.
Der Marktpreis der Oemag lag vor einem Jahr bei ca. 3 Cent und ist sehr schwankend. Ziel der Genossenschaft sind stabile Preise, die fair sind und Regionalität fördern.
Novelle
Einkommenssteuergesetz: Steuerbefreiung für private PV-Anlagen
Einkünfte natürlicher Personen aus
der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus
Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der
jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (§ 3. (1) 39) – (PV
Austria)
Die Mitgliedschaft sieht vor, dass Mitglieder mit PV-Anlage als Einspeiser und Verbraucher der Genossenschaft beitreten, um sicherzustellen, dass genug Strom in der Genossenschaft zur Verfügung steht.
Für den Strom, der aus einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogen wird, darf gesetzlich die Strompreisbremse von 2.900 kWh keine Anwendung finden. Die Strompreisbremse kommt jedoch zur Anwendung, wenn Sie Strom von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) beziehen.
Ein Verbrauch kann innerhalb der Genossenschaft mehrere Standorte haben und zahlt dennoch nur einmalig einen Geschäftsanteil von 10,- Euro. Wenn der Verbraucher jedoch Standorte in unterschiedlichen Genossenschaften hätte, müsste er pro Genossenschaft einen Geschäftsanteil von 10,- Euro zeichnen.
Ja, alle Schritte zum Onboarding-Prozess werden in folgenden Videos unter RNI Raiffeisen Nachhaltigkeitsinitiative Burgenland - Onboarding Videos (rni-bgld.at) beschrieben.
Ein Video zum Vorregistrierungsprozess kann unter https://www.rni-bgld.at/video_1 aufgerufen werden.
Ein Video zum Registrierungsprozess auf der team4.energy Plattform kann unter https://www.rni-bgld.at/video_2aufgerufen werden.
Ein Video zum Registrierungsprozess auf der Netz Burgenland Plattform kann unter https://www.rni-bgld.at/video_3aufgerufen werden.