Energiegemeinschaften bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, Energie gemeinschaftlich zu nutzen und untereinander zu handeln. Mitglieder können wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem sie die selbst erzeugte Energie innerhalb der Gemeinschaft verkaufen oder beziehen. Der Preis wird innerhalb der Energiegemeinschaft festgelegt.
Für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom gibt es darüber hinaus finanzielle Anreize:
Energiegemeinschaften tragen wesentlich dazu bei, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich vorangetrieben wird. Das führt zu einer Verringerung des Imports fossiler Energieträger – dafür hat Österreich in der Vergangenheit jährlich bis zu zehn Milliarden Euro ausgegeben. Mit der vermehrten Realisierung von Energiegemeinschaften kann ebenfalls die lokale Wertschöpfung gesteigert werden, wodurch mehr Geld in der Region bleibt.
Anmerkung: die tatsächliche Ersparnis kann 2022 aufgrund der Startphase der Energiegenossenschaften und/oder wegen einmaliger Steuer-/Abgabenreduktionen aufgrund der aktuellen Ereignisse variieren.
Mitglieder einer Energiegenossenschaft profitieren von den Abgabenbefreiungen und vom reduzierten Netznutzungsentgelt. Da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht, wird eine Hälfte der Ersparnis in Form eines höheren Einspeisetarifs weitergeben. Mitglieder mit Photovoltaik-Anlage können den Überschussstrom an andere Mitgliedern der Energiegenossenschaft weitergeben. Die andere Hälfte der Ersparnis wird andererseits in Form eines geringeren Strompreises für Mitglieder innerhalb der Energiegenossenschaft, die Strom benötigen, weitergeben. Ein geringer Anteil wird für die externen Aufwände wie Rechnungslegung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuer, JA-Prüfung, Mitgliederverwaltung, Generalversammlung sowie Beschlüsse der Energiegenossenschaft verwendet. Die Mitgliederverwaltung sowie auch Obmann- und Vorstandsfunktionen werden in der gemeinnützigen Energiegenossenschaft ehrenamtlich und unentgeltlich wahrgenommen.
Die Preisfestlegung erfolgt nach einer gemeinnützig ausgerichteten marktkonformen Anpassung. Mindestens einen Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen werden Sie in einem persönlichen Informationsschreiben über die Details informiert. Darin wird auch das Kündigungsrecht des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen erklärt.
Der aktuelle Einspeistarif beträgt: ____ Euro pro kWh
Der aktuelle Verbrauchstarif beträgt: ____ Euro pro kWh
Als Mitglied einer unserer Energiegenossenschaften fallen
für Sie keine monatlichen Gebühren an. Wenn Sie keinen Strom aus der
Energiegenossenschaft beziehen, fallen für Sie auch keine
laufenden Kosten an.
Durch Energiegemeinschaften wird das Bewusstsein in den Bereichen Klima und Energie gestärkt und der Wert einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung verankert. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, KMUs und Privatpersonen werden der Austausch untereinander und der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt gestärkt. Über die Stromerzeugung hinaus können weitere Gemeinschaftsaktivitäten ins Leben gerufen werden, die von Sharing-Konzepten für Mobilität bis hin zu weiteren Nachhaltigkeitsinitiativen in der Region reichen.
Die Energiegemeinschaft kann proaktiv die Energiewende unterstützen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sorgen für eine lokale Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die im unmittelbaren Umfeld verbraucht werden kann. Lange Übertragungswege von konventionell erzeugter Energie können somit vermieden werden. Der CO2-Fußabdruck der Mitglieder, der Region und des ganzen Burgenlandes verringert sich dadurch wesentlich. Zusätzlich wird ein neues Bewusstsein für die Erzeugung von regionaler grüner Energie geschaffen.