Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMU teilnehmen. Nicht teilnehmen dürfen Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen sowie Großunternehmen.
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche
Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG
darf die Bürgerenergiegemeinschaft nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und
verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und darf in ganz
Österreich tätig werden. Anders als bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
dürfen hier auch Großunternehmen teilnehmen, nur Elektrizitäts- und
Erdgasunternehmen sind wiederum ausgeschlossen.
Als Großunternehmer gilt man gemäß Europäischer
Kommission ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als
43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Als Organisationsform ist für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften von der
Genossenschaft bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die
Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies
muss in der Geschäftsordnung verankert sein oder sich aus der Organisationsform
der Energiegemeinschaft ergeben.
Eine Genossenschaft ist die ideale Rechtsform für
Kooperationen von Unternehmern oder Privatpersonen, die beabsichtigen, miteinander
wirtschaftlich tätig zu werden und für diese Form der Kooperation eine bewährte
Rechtsform suchen. Innerhalb einer Genossenschaft erfüllen die Mitglieder zwei
Funktionen: Sie sind einerseits Eigentümer und Kapitalgeber, andererseits auch
Geschäftspartner (als Kunden oder Lieferanten) ihrer Genossenschaft. Das Ziel
der Genossenschaft besteht darin, eine Win-Win-Situation zu schaffen: Durch
einen betriebswirtschaftlich erfolgreichen und soliden Geschäftsbetrieb sollen
die Mitglieder optimal gefördert werden.
Die Genossenschaft ist erfahrungsgemäß die sicherste
Rechtsform, da sie seltener von Insolvenzen betroffen ist als Unternehmen
anderer Rechtsformen. Dies liegt sowohl an der hohen Identifikation der
Mitglieder mit ihrer Genossenschaft, aber auch an der Betreuung und der Prüfung
durch den jeweiligen Revisionsverband. Dieser begleitet bereits den
Gründungsprozess – von der ersten Wirtschaftlichkeitsprognose bis hin zur
Firmenbucheintragung – und steht bei rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
Fragen zur Seite.
An erster Stelle steht die Mitbestimmung der
Mitglieder, die Generalversammlung ist höchstes Organ in einer Genossenschaft.